Landesverband Verkehrsgewerbe Saarland (LVS) e.V.

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#mauteverest SO KOMMEN WIR NICHT ÜBER DEN BERG!

Nähere Informationen zur aktuellen BGL-Mautkampagne finden Sie unter:   https://www.mauteverest.de/

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EINLADUNG zur Herbstfachversammlung 2023

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Auftrag des Vorsitzenden des Vorstandes der Fachvereinigung Taxi- und Mietwagenverkehr, Herrn Steve Schneider, laden wir Sie zur außerordentlichen Fachversammlung am Mittwoch, 13. Dezember 2023, um 18.00 Uhr, Haus der Logistik und Mobilität, Erdgeschoss: Raum Süd, Metzer Straße 123, 66117 Saarbrücken sehr herzlich ein.

Wir würden uns sehr freuen, Sie an dieser Herbstfachversammlung begrüßen zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Hartwig Schmidt
Geschäftsführer



Frankreich: "Toter-Winkel"-Aufkleber für Busse, Lkw und Wohnmobile über 3,5 Tonnen

Frankreich schreibt seit dem 1.1.2021 für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen Warnhinweise für den toten Winkel vor. Betroffen sind neben Lkw und Bussen auch Wohnmobile. Auch Fahrzeuge, die nicht in Frankreich zugelassen sind, müssen der Kennzeichnungspflicht nachkommen.

Nähere Informationen finden Sie in der gemeinsamen Pressemitteilung des ADAC Saarland e.V. und des LVS e.V.


Schablone zur Markierung eines Spiegeleinstellplatzes für Lkw

Optimal eingestellte Spiegel können das Risiko von Abbiegeunfällen verringern. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr hat bereits im Jahr 2018 eine Schablone zur Markierung eines Spiegeleinstellplatzes anfertigen lassen. Diese können Unternehmen, die Interesse an einer Markierung auf eigenem Betriebsgelände haben, weiterhin kostenlos ausleihen. Lediglich die Markierungsarbeiten müssen die Unternehmen selbst durchführen lassen. Der Spiegeleinstellplatz erleichtert mit farblichen Markierungen und Beschriftungen Fahrerinnen und Fahrern die Überprüfung und Einstellung der Spiegel. Nähere Informationen können Sie gerne per E-Mail info@lvs-saar.de oder telefonisch unter 0681 – 9250 0 anfordern.


Europäisches Parlament billigt Mobilitätspaket

Nach dreijährigen Verhandlungen hat das Europäische Parlament am 8. Juli 2020 dem ersten Teil des Mobilitätspaketes zugestimmt. Die Beschlüsse umfassen die Arbeits- und Sozialvorschriften, den „intelligenten“ Fahrtenschreiber, Wettbewerbs- und Marktzugangsbestimmungen sowie die Entsenderegelungen. Mit dem umfassenden Reformvorhaben werden die Wettbewerbsbedingungen und Sozialvorschriften für den Straßengüterverkehr in der Europäischen Union harmonisiert.


 Überbrückungshilfen des Bundes für kleine Unternehmen

Kleine und mittelständische Unternehmen, die durch die Corona-Krise erhebliche Umsatzeinbußen erleiden mussten, können seit dem 8. Juli 2020 über die bundesweite Antragsplattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de Liquiditätshilfen beantragen, sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.


Förderprogramm De-minimis 2020: Mittel aktuell ausgeschöpft

Die für die Förderperiode 2020 zur Verfügung stehenden Fördermittel sind bereits ausgeschöpft. Ein positiver Bescheid für Förderanträge kann somit erst dann wieder erfolgen, wenn gebundene Mittel frei werden. Beantragte Maßnahmen sollten daher so schnell wie möglich umgesetzt und die Verwendungsnachweise eingereicht werden. Für beantragte Maßnahmen, die nicht bzw. nicht in vollem Umfang umgesetzt werden können, sollte der Verzicht auf bewilligte Fördermittel erklärt werden, damit diese Gelder wieder dem Fördertopf zufließen.


Breite Verbändeallianz aus Transport, Logistik, Industrie und Handel warnt vor Versorgungskollaps

Eine Initiative der führenden Verbände aus Transport, Logistik, Industrie und Handel hat gemeinsam einen Fünf-Punkte-Plan gegen Logistikengpässe und Fahrermangel im Straßengüterverkehr aufgestellt und diesen an  Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer übergeben. Die Initiative repräsentiert ca. 60% der Wirtschaftsleistung Deutschlands und macht mit dem Papier auf einen drohenden Versorgungskollaps aufmerksam.


Bundesregierung plant bundeseinheitlichen Rechtsrahmen für Fahrverbote in Städten

Mit einer Änderung des BImSchG und des StVG will die Bundesregierung einen einheitlichen Rechtsrahmen für emissionsbedingte Verkehrsverbote in Städten schaffen. Allein gewerblich genutzte Fahrzeuge mit NOx-Minderungssystemen zwischen 2,8 t und 7,5 t sowie Euro VI-Nutzfahrzeuge sollen zunächst von Fahrverboten ausgenommen werden.

 


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