Förderung Aus- und Weiterbildung

Die Förderprogramme De-minimis und Aus- und Weiterbildung dienen dem Ziel, die Wettbewerbsnachteile deutscher Unternehmen in dem europa­weit liberalisierten Verkehrsmarkt zumindest teilweise auszu­gleichen.
Für die Umsetzung dieser Zusage der Politik haben der Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) und der Deutschen Speditions- und Logistikverbandes (DSLV) mit ihren Landesverbänden mehr als fünf Jahre unermüdlich gekämpft.

Was wird gefördert?

Über das Förderprogramm Ausbildung wird nur die Erstausbildung von Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahren gefördert, über das Förderprogramm Weiterbildung die verschiedensten Weiterbildungs­maßnahmen für das Personal des Unternehmens, insbesondere auch die obligatorische Fahrer-Weiterbildung.
Eine Broschüre des SVG-Angebotes zur Aus- und Weiterbildung erhalten Sie hier.

Wer wird gefördert?

Zuwendungsberechtigt sind Unternehmen des Güterkraftverkehrs (auch Werkverkehr), die Halter von in Deutschland zugelassenen Lkw von zumindest 12 t zulässigem Gesamtgewicht sind. Miet- und Leasing­fahrzeuge sind berücksichtigungsfähig, sofern der Nutzer als Halter eingetragen ist.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung ist nicht an die Zahl der förderberechtigten Lkw gebunden, es genügt ein Lkw. Der Förderhöchstbetrag beläuft sich auf 2 Mio. EUR je Unternehmen und Jahr.

Die dreijährige BKF-Ausbildung wird angesetzt mit einem Pauschbetrag von 50.000,- EUR. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erhalten hiervon 70 % Förderung, große Unternehmen 60 %.
Für Weiterbildungsmaßnahmen gelten dieselben Fördersätze, welche auf die Rechnung externer Bildungsunternehmen oder die nach­gewiesenen Kosten bei interner Weiterbildung angewendet werden.

Wie ist das Verfahren?

Ein Antrag auf Förderung ist für jedes Kalenderjahr innerhalb der Antragsfrist zu stellen.
Genehmigungsbehörde ist das Bundesamt für Güterverkehr (BAG).
Die Anträge können schriftlich oder in einem elektronischen Verfahren gestellt werden.
Das BAG bestätigt den Antrag. Erst danach und nur innerhalb des Förderjahres können die förderbaren Leistungen erworben, bzw erbracht werden.
Der Nachweis über den Erwerb der Leistungen sowie deren Bezahlung, bzw. über das interne Erbringen wird über die Einreichung eines Verwendungsnachweises innerhalb der vorgegeben Frist erbracht. Nach Prüfung des Verwendungsnachweises erfolgt die Auszahlung der Fördermittel bis zur Ausschöpfung des Budgets.

Dies ist eine vereinfachte Beschreibung des Förderprogrammes.
Alles Wissenswerte, insbesondere zu Fristen und Erfordernissen sowie die Formulare nebst Erläuterungen können der Internet-Seite des BAG entnommen werden:

www.bag.bund.de.

Ihre Fragen beantworten wir jederzeit gerne unter: 0681-9250-0


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