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Förderprogramm De-minimis

Die Förderprogramme De-minimis und Aus- und Weiterbildung dienen dem Ziel, die Wettbewerbsnachteile deutscher Unternehmen in dem europaweit liberalisierten Verkehrsmarkt zumindest teilweise auszu­gleichen.
Für die Umsetzung dieser Zusage der Politik haben der Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) und der Deutschen Speditions- und Logistikverbandes (DSLV) mit ihren Landesverbänden mehr als fünf Jahre unermüdlich gekämpft.

Was wird gefördert?

Über das "De-minimis" Programm wird der Erwerb von Ausrüstungs- und Verbrauchsgegenständen für LKW gefördert, die dem Umweltschutz und der Verkehrssicherheit dienen. In diesem Sinne werden auch Sicherheitsausstattungen für Fahr- und Ladepersonal sowie Beratungs­leistungen für das Unternehmen gefördert.
Eine Übersicht der Fördergegenstände erhalten Sie hier, eine bebilderte Broschüre des SVG-Angebotes hier.

Wer wird gefördert?

Zuwendungsberechtigt sind Unternehmen des Güterkraftverkehrs (auch Werkverkehr), die Halter von in Deutschland zugelassenen Lkw von zumindest 12 t zulässigem Gesamtgewicht sind. Miet- und Leasing­fahrzeuge sind berücksichtigungsfähig, sofern der Nutzer als Halter eingetragen ist.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung beträgt 2.000,- EUR je zugelassenem Lkw von zumindest 12 t Gesamtgewicht, aber nicht mehr als 33.000,- EUR je Unternehmen und Jahr. Die Förderung wird als Budgetzusage erteilt, was bedeutet, dass über die tatsächliche Auszahlung erst nach Vorlage der Verwendungs­nachweise entschieden wird.

Erstattet werden 90% der nachgewiesenen Kosten, weshalb für die vollständige Ausschöpfung der zugesagten Fördermittel, Kosten in Höhe von 111 % der Zusage nachgewiesen werden müssen.

Wie ist das Verfahren?

Ein Antrag auf Förderung ist für jedes Kalenderjahr innerhalb der Antragsfrist zu stellen.
Genehmigungsbehörde ist das Bundesamt für Güterverkehr (BAG).
Die Anträge können schriftlich oder in einem elektronischen Verfahren gestellt werden.
Das BAG bestätigt den Antrag. Erst danach und nur innerhalb des Förderjahres können die förderbaren Gegenstände und Leistungen erworben werden.
Der Nachweis über den Erwerb der Fördergegenstände und –leistungen sowie deren Bezahlung wird über die Einreichung eines Verwendungs­nachweises innerhalb der vorgegeben Frist erbracht. Nach Prüfung des Verwendungsnachweises erfolgt die Auszahlung der Fördermittel bis zur Ausschöpfung des Budgets.

Dies ist eine vereinfachte Beschreibung des Förderprogrammes.
Alles Wissenswerte, insbesondere zu Fristen und Erfordernissen sowie die Formulare nebst Erläuterungen können der Internet-Seite des BAG entnommen werden:

www.bag.bund.de.

Ihre Fragen beantworten wir jederzeit gerne unter: 0681-9250-0


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